Kostenübernahme
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, da ich nicht in das kassenärztliche Abrechnungssystem eingebunden bin.
Für Psychotherapie übernehmen private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen möglicherweise die Kosten. Bitte klären Sie dies bei Bedarf direkt mit Ihrer Versicherung mit dem Hinweis, dass es sich um Leistungen einer Heilpraktikerin für Psychotherapie handelt.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Auslagen für medizinisch notwendige Aufwendungen für Einzelpersonen, die nicht von Ihrer Kasse gezahlt werden und in Summe einen bestimmten Sockelbetrag überschreiten, können Sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (
nach § 33 EStG) geltend machen. Der Sockelbetrag beläuft sich etwa zwischen 1-7% Ihres Grundeinkommens – bis dahin spricht das Finanzamt von einer zumutbaren Belastung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater und ihrem zuständigen Finanzamt, über den Sockelbetrag und welche Formalitäten zu beachten sind. Eventuell wird ein ärztliches Attest verlangt, das vor Therapieantritt ausgestellt ist und bestätigt, dass die Therapie medizinisch notwendig ist.
Welche Vorteile ergeben sich für Sie als Selbstzahler?
Keine lange Wartezeit, Sie bekommen zeitnah einen Termin.
Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Dritte (Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber). Eventuelle Schwierigkeiten bei einem Krankenkassenwechsel oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werden somit vermieden.